Familienrecht
Mit Einfühlungsvermögen und Engagement sind wir in folgenden Bereichen des Familienrechts tätig:
1. in Ehesachen, betreffend Ehescheidung und Eheaufhebung,
2. in Kindschaftssachen, betreffend die elterliche Sorge, das Umgangsrecht und das Recht auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes, die Kindesherausgabe und die Vormundschaft,
3. in Abstammungssachen, betreffend die Feststellung des Bestehens eines Eltern- Kindverhältnisses, insbesondere der Feststellung oder Anerkennung der Vaterschaft,
4. in Ehewohnungs- und Haushaltssachen,
5. in Gewaltschutzsachen,
6. in Versorgungsausgleichssachen,
7. in Unterhaltssachen, betreffend Verwandtenunterhalt, wie Kindesunterhalt und Elternunterhalt, sowie Ehegattenunterhalt, wie Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt,
8. in Güterrechtssachen, betreffend die Verfügung eines Ehegatten über sein gesamtes Vermögen, Verfügung über Haushaltsgegenstände, Ersetzung der Zustimmung eines Ehegatten, Begründung und Aufhebung der Gütergemeinschaft, Zugewinnausgleich und Ehevertrag,
9. sonstige Familiensachen betreffend, Ansprüche aus Verlöbnis, Ansprüche die aus der Ehe herrühren, Ansprüche zwischen miteinander Verheirateten oder ehemals miteinander verheirateten Personen und deren Eltern bei Trennung, Scheidung oder Aufhebung der Ehe, Ansprüche aus den Eltern-Kind-Verhältnis, Ansprüche aus dem Umgangsrecht,
10. in Lebenspartnerschaftssachen.
Zielgerichtet werden wir zunächst eine außergerichtliche Klärung für Sie anstreben, da wir es in Familiensachen für sehr wichtig halten in der Familie eine für alle Beteiligten vertretbare Lösung zu erreichen und soweit als möglich den Familienfrieden wieder herzustellen. Sofern dies nicht möglich sein sollte, werden wir selbstverständlich Ihre Interessen sachlich, mit aller Sorgfalt und rechtlich fundiert, auch bei Gericht vertreten.