Arbeitsrecht
Im Bereich des Arbeitsrechtes sind wir u.a. wie folgt schwerpunktmäßig tätig:
1. Abschluss, Änderung und Aufhebung von Arbeitsverträgen, insbesondere zu den Themen Tätigkeit, Arbeitsort, Vergütung, Mindestlohn, Zuschläge für Nacht-, Überstunden-, Sonn- und Feiertagsarbeit, Arbeitszeit, Überstunden, Urlaub, Kündigungsfristen und Ausschlussfristen,
2. Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere beim Kündigungsschutz, Abfindung, Prüfung der Kündigungsgründe und Sozialauswahl, Einhaltung der Kündigungsfristen, Prüfung von Zeugnissen,
3. Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten, insbesondere Geltendmachung von Lohnforderungen und Zuschlägen, Schadensersatz, Abmahnungen, Gewährung des Urlaubs und von Freistellungen, Einhaltung der Pausenzeiten, Überschreitung des Weisungsrechts, Arbeitsortwechsel.