Rechtsanwälte Förste & Förste in Luckenwalde

Mietrecht

Wir beraten und vertreten Sie in Mietrechtsangelegenheiten. Dabei sind wir insbesondere in folgenden Bereichen tätig.

1. Abschluss, Änderung und Anpassung von Mietverträgen mit den Schwerpunkten: Abweichung der vereinbarten von der  tatsächlichen Wohnfläche, befristeter Verzicht auf die Kündigung des Mietverhältnisses, Höhe und Anpassung der Miete und der Betriebs-und Heizkostenvorauszahlungen,  Klauseln im Mietvertrag wie zur malermäßigen Instandsetzung, Übernahme der Reparaturkosten, Kündigungsmöglichkeiten des Mietverhältnisses, Kündigungsverzicht, Kaution,

2. Überprüfung der Betriebs-und Heizkostenabrechnungen mit den Schwerpunkten: Nachweis der Gesamtkosten, Einhaltung der Umlagemaßstäbe nach Wohnfläche, Personen oder tatsächlichen Verbrauch, Überprüfung der einzelnen Positionen der Abrechnungen nach ihrer Umlagefähigkeit und Höhe,  Einhaltung der Abrechnungsfristen und der Abrechnungszeiträume,

3. Störung des Mietverhältnisses durch vertragswidriges Verhalten einer Vertragspartei mit den Schwerpunkten: Mängel an der Mietsache mit den Ansprüchen auf  Mängelbeseitigung, Mietminderung, Abmahnung und Kündigung des Mietverhältnisses, Räumung der Wohnung, Forderungseinzug.